Häufig gestellte Fragen | FAQs
1. Was brauche ich, um in Lüttich ein Auto zu mieten?
Um in Lüttich ein Auto zu mieten, benötigen Sie normalerweise:
- Ein gültiger Führerschein aus Ihrem Wohnsitzland
- Internationaler Führerschein (IDP), wenn Ihr Führerschein nicht in einer der Sprachen der Europäischen Union ausgestellt ist
- Gültiger Ausweis, beispielsweise ein Reisepass
- Eine auf den Namen des Fahrers ausgestellte Kreditkarte für die Kaution
2. Kann ich in Lüttich ein Auto mieten, wenn ich unter 25 bin?
Ja, Sie können in Lüttich ein Auto mieten, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, aber die meisten Autovermietungen erheben einen Zuschlag für junge Fahrer und Sie sind möglicherweise auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt.
3. Gibt es in Lüttich besondere Verkehrsregeln, die ich beachten sollte?
Wenn Sie in Lüttich Auto fahren, sollten Sie Folgendes beachten:
- Priorität nach rechts, sofern nicht anders angegeben
- Anschnallpflicht für alle Passagiere
- Strenge Gesetze zum Fahren unter Alkoholeinfluss und niedrige Promillegrenzen
- Verwendung von Scheinwerfern bei schlechten Sichtverhältnissen
4. Ist es möglich, in Lüttich ein Auto mit Automatikgetriebe zu mieten?
Ja, viele Autovermietungen in Lüttich bieten Autos mit Automatikgetriebe an. Allerdings sind sie möglicherweise teurer und weniger leicht verfügbar als Autos mit Schaltgetriebe. Es empfiehlt sich daher, im Voraus zu buchen.
5. Kann ich mit meinem Mietwagen von Lüttich aus Grenzen überqueren?
Grenzüberschreitende Reisen mit einem Mietwagen ab Lüttich sind möglich, müssen jedoch im Voraus mit der Autovermietung bestätigt werden, da sie deren Richtlinien unterliegen und möglicherweise mit zusätzlichen Gebühren und Versicherungsschutz verbunden sind.
6. Welche Art von Versicherung sollte ich bei der Anmietung eines Autos in Lüttich in Betracht ziehen?
Berücksichtigen Sie bei der Anmietung eines Autos in Lüttich die folgenden Versicherungsarten:
- Vollkaskoversicherung (CDW)
- Diebstahlschutz (TP)
- Haftpflichtversicherung
- Persönliche Unfallversicherung (PAI)
Einige Kreditkarten bieten eine Mietwagenversicherung an. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Kartenaussteller, bevor Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen.
7. Was soll ich bei einem Unfall oder einer Panne mit meinem Mietwagen in Lüttich tun?
Im Falle eines Unfalls oder einer Panne mit Ihrem Mietwagen in Lüttich sollten Sie:
- Sorgen Sie für die Sicherheit aller und stellen Sie bei Bedarf das Warndreieck auf
- Bei Verletzungen oder erheblichen Schäden wenden Sie sich an die örtlichen Behörden
- Benachrichtigen Sie umgehend die Autovermietung
- Sammeln Sie Beweise wie Fotos und Kontaktinformationen von Zeugen
- Füllen Sie alle vom Vermieter bereitgestellten erforderlichen Unfallberichtsformulare aus
8. Gibt es in der Umgebung von Lüttich mautpflichtige Straßen, die ich kennen sollte?
In Lüttich gibt es keine herkömmlichen Mautstellen; Für die Nutzung belgischer Autobahnen ist jedoch eine Kfz-Steuer erforderlich, die in der Regel von Ihrer Autovermietung übernommen wird. Überprüfen Sie immer, ob dies in Ihrem Mietvertrag enthalten ist.
9. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kraftstoffpreise in Lüttich?
Die Kraftstoffpreise in Lüttich können variieren, sind aber im Allgemeinen höher als in den Vereinigten Staaten. Nach der letzten Aktualisierung liegt der durchschnittliche Preis pro Liter Benzin bei etwa 1,50 bis 1,70 Euro und für Diesel bei etwa 1,40 bis 1,60 Euro. Es empfiehlt sich, die aktuellen Preise zu prüfen, da diese schwanken können.
10. Was sollte ich überprüfen, bevor ich meinen Mietwagen in Lüttich annehme?
Bevor Sie Ihren Mietwagen in Lüttich annehmen, ist es wichtig, Folgendes zu überprüfen:
- Überprüfen Sie das Fahrzeug auf eventuell vorhandene Schäden und stellen Sie sicher, dass diese vom Vermieter dokumentiert werden
- Die Kraftstoffpolitik und der Kraftstoffstand
- Die Bedingungen Ihres Mietvertrags, einschließlich Kilometerstand und Versicherung
- Alle Funktionen des Autos, wie Licht und Scheibenwischer, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren
- Dass Sie eine Kopie der Notfallkontaktnummer des Vermieters haben